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Grundrechte der Union

Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.

In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.

Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu fördern und stellt den freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit sicher.

Die Union erkennt die nachstehend aufgeführten Rechte, Freiheiten und Grundsätze an:

Würde des Menschen: 

  • Würde des Menschen
  • Recht auf Leben
  • Recht auf Unversehrtheit
  • Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
  • Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit

Freiheiten:

  • Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
  • Gedanken, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
  • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Freiheit der Kunst und der Wissenschaft
  • Recht auf Bildung
  • Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten
  • Unternehmerische Freiheit
  • Eigentumsrecht
  • Asylrecht
  • Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung

Gleichheit:

  • Gleichheit vor dem Gesetz
  • Nichtdiskriminierung
  • Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen
  • Gleichheit von Frauen und Männern
  • Rechte des Kindes
  • Rechte älterer Menschen
  • Integration von Menschen mit Behinderung

Solidarität:

  • Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen
  • Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen
  • Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst
  • Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung
  • Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen
  • Verbot von Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz
  • Familien- und Berufsleben
  • Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung
  • Gesundheitsschutz
  • Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem und wirtschaftlichem Interesse
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz

Bürgerrechte:

  • Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament
  • Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen
  • Recht auf eine gute Verwaltung
  • Recht auf Zugang zu Dokumenten
  • Unterstützung durch den Europäischen Bürgerbeauftragten bei Beschwerden über EU-Organe und Institutionen
  • Petitionsrecht
  • Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
  • Diplomatischer und konsularischer Schutz

Justizielle Rechte:

  • Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
  • Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
  • Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen
  • Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden

Den genauen Wortlaut Ihrer Grundrechte in der Europäischen Union können Sie der Grundrechtecharta der EU entnehmen.

Link: http://www.europarl.de/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf

Informationen zum gesamten EU-Recht finden Sie auf "EU-Lex, Der Zugang zum EU-Recht".

Link: http://eur-lex.europa.eu/browse/summaries.html